Individueller Sanierungsfahrplan ab 1. Juli 2017 als Dokumentation für Energieberatung in Wohngebäuden
Das BAFA bezuschusst Energieberatungen in Wohngebäuden. Die Beratung soll Eigentümern zeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.
Ab dem 1. Juli 2017 kann als Dokumentation der Beratung ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) eingereicht werden. Der iSFP hat mehrere Vorteile, die ihn für Hauseigentümer und Energieberater gleichermaßen attraktiv machen:
Der iSFP präsentiert die Ergebnisse einer Vor-Ort-Beratung übersichtlich und mit besonderer Anschaulichkeit. So werden sowohl der energetische Ausgangszustand des Wohngebäudes wie auch Fortschritte in der Verbesserung der Energieeffizienz farblich visualisiert wiedergegeben. Die Verständlichkeit für den Hauseigentümer wird hierdurch erhöht und die Wahrscheinlichkeit einer Realisierung gesteigert. Oft planen Hauseigentümer auch, ihre Immobilie zeitlich gestreckt zu modernisieren. Hier beweist der iSFP seine Praxisnähe, indem er auf Kundenwunsch eine über mehrere Jahre reichende Sanierungsperspektive aufzeigt.
Für Energieberater vermindert sich durch den iSFP der Aufwand für die Anfertigung eines förderfähigen Energieberatungsberichts. Dazu tragen vor allem die erweiterten Möglichkeiten der Beratungssoftware bei.
Der iSFP empfiehlt sich schließlich auch deshalb, weil er aufgrund der standardisierten Prozesse die Prüfungsdauer im BAFA verkürzen dürfte und Zuschüsse somit schneller ausgezahlt werden können.
Es stehen ausreichend Fördermittel für Vor-Ort-Beratungen zur Verfügung.
Der iSFP kann auch in den Fällen genutzt werden, in denen ein Zuschuss schon vor dem 1. Juli 2017 vom BAFA bewilligt wurde und die Frist für die Beratung noch nicht abgelaufen ist.
Nähere Informationen zum Förderprogramm sind unter www.bafa.de > Energie > Energieberatung > Vor-Ort-Beratung verfügbar.
Quelle: BAFA TEXT VOM 30.06.2017